Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fahrradverleihsysteme, betrieben durch die nextbike GmbH

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Mietfahrräder, welche durch die nextbike GmbH angeboten werden. Die Paragrafen 1 bis 8 regeln die Rechte und Pflichten im Rahmen der Benutzung und Ausleihe der Mietfahrräder. In den Paragrafen 9 bis 19 ist die Geschäftsbeziehung zwischen der nextbike GmbH als dem Betreiber der Fahrradverleihsysteme und dem Kunden geklärt.

§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1) Die nextbike GmbH (»Anbieter«) vermietet registrierten Kunden (»Kunde«) Fahrräder, E-Bikes und E-Bike-Parkplätze, soweit diese verfügbar sind.
2) Der Geltungsbereich der vorliegenden AGB erstreckt sich auch auf die nextbike-Marken metropolradruhr im Ruhrgebiet, NorisBike in Nürnberg, PotsdamRad in Potsdam, sz-bike in Dresden, Fächerrad in Karlsruhe, VRNnextbike in der Region Rhein-Neckar, KVB-Rad in Köln und die E-Bike-Stationen in der Region Stuttgart. Für nextbike-Systeme im Ausland bzw. für andere Partnersysteme gelten die AGB des jeweiligen Partners.
3) Ausleihe und Rückgabe sind telefonisch, im Internet, per Smartphone-App, am Verleihterminal, über Bordcomputer oder persönlich bei Kooperationspartnern möglich.
4) Einzelabreden, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, müssen dem Kunden durch den Anbieter schriftlich bestätigt werden.
5) Durch die Ausleihe eines Fahrrads akzeptiert der Kunde die jeweils aktuelle Fassung der AGB der nextbike GmbH.

§ 2 Anmeldung und Bestätigung

1) Die Anmeldung zur Registrierung (»Antrag«) ist telefonisch, im Internet, über die Smartphone-App, am Verleihterminal oder persönlich bei Kooperationspartnern möglich. Kunde kann nur sein, wer das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Anmeldung vollendet hat.
2) Nach Übermittlung der relevanten persönlichen Daten entscheidet der Anbieter über die Annahme des Antrags auf Abschluss einer Kundenbeziehung. Im Rahmen der Prüfung des Antrags ist der Anbieter zur Prüfung der Bonität durch den Zahlungspartner World Pay berechtigt.
3) Bei der Anmeldung erhält der Antragsteller eine persönliche Identifikationsnummer (PIN), mit welcher er sich in der Smartphone-App und in seinem Online-Kundenkonto einloggen und am Verleihterminal sowie am Bordcomputer Mietvorgänge abschließen kann.
4) Die Annahme des Antrags erfolgt durch die Mitteilung der Freischaltung. Die Bestätigung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail, per SMS oder am Verleihterminal erfolgen.
5) Mit erfolgreicher Registrierung kann der Kunde die meisten Fahrzeuge der Firma nextbike weltweit nutzen. Eine Übersicht über die einzelnen Standorte finden Sie auf www.nextbike.de. Es gelten örtlich unterschiedliche Tarife und AGB.
6) Die Registrierung als Kunde ist kostenfrei. Bei kostenpflichtigen Fahrten muss vor Fahrtantritt ein gültiges Zahlungsmittel hinterlegt werden. Je nach Tarifwahl ist der Anbieter berechtigt, regelmäßig Mietgebühren zu erheben. Die Höhe dieser Gebühren ist telefonisch zu erfragen bzw. der aktuellen Preisliste im Internet bzw. am Verleihterminal zu entnehmen.
7) Der Kunde ist verpflichtet, die nextbike GmbH unverzüglich über während der Geschäftsbeziehung eintretende Änderungen seiner persönlichen Daten sowie seiner für die Abrechnung notwendigen Daten (Bankverbindung, Kreditkartendaten) zu informieren.
8) Die nextbike GmbH und ihre Lizenzpartner können verleih-relevante Informationen (Radnummer, Schlosscode usw.) per Smartphone-App und SMS um Zusatzinformationen z. B. von Sponsoren ergänzen.

§ 3 Nutzungsvorschriften

1) Die Mietfahrräder dürfen nicht benutzt werden:
a) von Personen, die jünger als 18 Jahre sind (außer in Begleitung Erwachsener),
b) für die Beförderung von Beifahrern, insbesondere von Kleinkindern,
c) für Fahrten außerhalb Deutschlands, sofern die nextbike GmbH nicht schriftlich die Zustimmung erteilt,
d) für den Transport leicht entzündlicher, explosiver, giftiger oder gefährlicher Stoffe,
e) für die Teilnahme an Fahrradrennen oder Fahrradtest-Veranstaltungen, sofern die nextbike GmbH nicht schriftlich die Zustimmung erteilt,
f) zur Weitervermietung,
g) bei starkem Wind oder stürmischem Wetter,
h) von Fahrern, die unter Einfluss von Alkohol bzw. Drogen stehen.
2) Der Kunde ist verpflichtet, die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten.
3) Mit den Mietfahrrädern darf zu keiner Zeit freihändig gefahren werden.
4) Es ist nicht erlaubt, den Transportkorb des Mietfahrrades in unsachgemäßer Art und Weise zu nutzen, insbesondere darf die zulässige Last von 5 kg nicht überschritten werden. Weiterhin hat sich der Kunde beim Transport von Gegenständen von deren ordnungsgemäßer Befestigung zu überzeugen.
5) Das zulässige maximale Gesamtgewicht eines Mietfahrrades inklusive Gepäck und Nutzer liegt bei 120 kg.
6) Es ist untersagt, Eingriffe oder Umbauten am Mietfahrrad durchzuführen.
7) Bei unsachgemäßer Nutzung ist die nextbike GmbH jederzeit berechtigt, die Nutzerdaten des Kunden zu sperren und ihm die weitere Benutzung der Mietfahrräder zu untersagen.
8) Nach Erhalt der Rückgabebenachrichtigung für das benutzte Mietfahrrad darf der Kunde das Mietfahrrad nicht mehr nutzen. Zur erneuten Benutzung des betreffenden Mietfahrrades durch diesen Kunden bedarf es einer erneuten Anmietung.
9) Der Kunde ist nicht berechtigt, den Code für das Zahlenschloss zu verstellen oder an Dritte weiterzugeben.

§ 4 Ausleihlimit

1) Grundsätzlich kann jeder Kunde mit seinen Nutzerdaten vier Fahrräder des Fahrradverleihsystems gleichzeitig mieten.
2) Im Einzelfall und abhängig von der Verfügbarkeit ist eine abweichende Vereinbarung mit der nextbike GmbH möglich.

§ 5 Dauer des Mietverhältnisses

1) Die kostenpflichtige Anmietung eines Mietfahrrades beginnt mit der Mitteilung des Codes für das Zahlenschloss durch die nextbike GmbH an den Kunden bzw. durch die automatische Entsperrung des Gabelschlosses.
2) Der Kunde teilt dem Anbieter die Absicht zur Beendigung der Ausleihe (entsprechend dem Formerfordernis nach § 8) mit. Mit Eingang dieser Rückgabebenachrichtigung bei der nextbike GmbH enden der Mietzeitraum und damit die Fahrtkostenberechnung für den Kunden. Der Rückgabevorgang ist abgeschlossen, sobald der Kunde die Rückgabebestätigung von der nextbike GmbH erhalten hat. Bei Problemen muss unverzüglich der Kundenservice über die Servicehotline informiert werden. Nachträgliche Meldungen und damit verbundene Regressforderungen ha-ben keine Gültigkeit.

§ 6 Zustand des Mietfahrrades

1) Vor der Nutzung muss sich der Kunde mit der Funktionsweise des Mietfahrrades vertraut machen.
2) Der Kunde ist verpflichtet, vor Fahrtantritt das Mietfahrrad auf Verkehrssicherheit, Funktionstüchtigkeit und Mängel hin zu überprüfen, insbesondere sind das Festsitzen aller sicherheitsrelevanten Schrauben, der ordnungsgemäße Zustand des Rahmens, des Lenkers und des Sattels, der Reifenluftdruck, die Funktionstauglichkeit der Lichtanlage sowie des Bremssystems zu überprüfen.
3) Liegt zu Beginn der Nutzung ein technischer Mangel vor, der die Verkehrssicherheit offensichtlich beeinträchtigen könnte, oder tritt er während der Nutzung ein, hat der Kunde dies unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen und die Nutzung des Mietfahrrades sofort zu beenden. Auch Mängel wie beispielsweise Reifenschäden, Felgenschäden oder Gangschaltungsdefekte sind unverzüglich zu melden.

§ 7 Abstellen und Parken des Mietfahrrades

1) Das Mietfahrrad muss gut sichtbar abgestellt werden. Der Kunde verpflichtet sich bei jedem Abstellen und Parken eines Mietfahrrades dazu, die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten und darauf zu achten, dass durch das Mietfahrrad die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden oder Fahrzeuge und andere Gegenstände nicht beschädigt werden können. In jedem Fall ist zum Abstellen der integrierte Ständer des Mietfahrrades zu ver-wenden bzw. das Fahrrad in einen dafür vorgesehenen Ständer der entsprechenden Station zu schieben.
2) Das Mietfahrrad darf insbesondere nicht geparkt oder abgestellt werden:
a) an Verkehrsampeln,
b) an Parkscheinautomaten oder Parkuhren,
c) an Straßenschildern,
d) auf Gehwegen, wenn dadurch eine Durchgangsbreite von 1,50 m unterschritten wird,
e) vor, an und auf Rettungswegen und Feuerwehranfahrtszonen,
f) wenn dadurch die stationäre Werbung eines Dritten verdeckt wird.
3) Das Mietfahrrad muss immer abgesperrt werden, auch wenn der Kunde es nur vorübergehend parkt.
4) Bei Zuwiderhandlung werden Servicegebühren erhoben, die der aktuellen Preisliste (im Internet auf www.nextbike.de) zu entnehmen sind. Darüber hinaus stellt die nextbike GmbH dem Kunden die ggf. anfallenden behördlichen Gebühren in Rechnung.
5) Dem Kunden ist es untersagt, die Mietfahrräder vorübergehend oder dauerhaft in Gebäuden, Hinterhöfen oder in Fahrzeugen abzustellen.

§ 8 Rückgabevorschriften

1) Die Rückgabe von Mietfahrrädern außerhalb des definierten Nutzungsraumes ist nicht zulässig. Prinzipiell wird der Nutzungsraum als die Stadt, in der das Rad ausgeliehen wird, definiert. Ausnahmen gibt es an einzelnen Standorten mit regional übergreifenden Systemen, z. B. im Ruhrgebiet (metropolradruhr), in der Rhein-Neckar-Region (VRNnextbike) und in Frankfurt/Offenbach. Innerhalb dieser Gebiete können die Mietfahrräder jeweils in einer Stadt angemietet und auch in einer anderen zurückgegeben werden.
2) Bei Rückgaben in der Flexzone ist das Rad immer an öffentlich einsehbaren Straßenkreuzungen abzustellen oder, falls vorhanden, an Stationen.
3) Das Fahrrad ist gut sichtbar abzustellen. Zur Rückgabe muss das Fahrrad an den im Internet bzw. in der Smartphone-App veröffentlichten Standorten verschlossen abgestellt werden. Zugleich ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter über die Beendigung des Mietverhältnisses telefonisch, im Internet, per Smartphone-App, am Verleihterminal oder über den Bordcomputer zu benachrichtigen und dabei den genauen Standort (Stationsname bzw. Stationsnummer oder GPS-Koordinaten) mitzuteilen.
4) Der Kunde ist wegen möglicher Rückfragen durch die nextbike GmbH verpflichtet, den Rückgabeort bis mindestens 48 Stunden nach Beendigung des Mietverhältnisses benennen zu können.
5) Stellt der Kunde das Mietfahrrad nicht an einem der unter Abs. 2 und Abs. 3 definierten Orte ab, macht er falsche Angaben zum Standort oder vergisst er, das Rad zurückzugeben, wird ein Serviceentgelt entsprechend der aktuellen Preisliste (im Internet auf www.nextbike.de) durch den Anbieter erhoben.

§ 9 Haftung der nextbike GmbH und Haftung des Kunden

1) Die Nutzung der Serviceleistungen der nextbike GmbH erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Vom Kunden verursachte Schäden trägt der Kunde selbst. Haftpflichtschäden hat der Kunde eigenverantwortlich abzusichern. Regressansprüche des Haftpflichtversicherers der nextbike GmbH gegenüber dem Kunden bleiben davon unberührt.
2) Der Kunde haftet für Schäden auch nach der Mietzeit so lange, bis die nextbike GmbH das zurückgegebene Mietfahrrad kontrolliert hat (maximal 48 Stunden) oder bis das Mietfahrrad zwischenzeitlich an einen anderen Kunden vermietet wurde. Der Kunde wird von der nextbike GmbH bei Vorliegen einer Schadensmeldung umgehend informiert, die nextbike GmbH ist in Beweispflicht. Für Schäden, die dem Kunden von der nextbike GmbH nach Ablauf der Mietzeit nicht innerhalb von 48 Stunden angezeigt wurden, haftet der Kunde nicht. Während der Haftungszeit von maximal 48 Stunden, in denen die Prüfung durch einen nextbike-Mitarbeiter erfolgt, haftet der Kunde für Schäden aus Diebstahl oder Beschädigung des Mietfahrrades entsprechend den anfallenden Material- und Arbeitskosten bis zu einem Höchstbetrag von 150 €. Diese Haftungsbegrenzung gilt allerdings nicht, wenn der Kunde die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst zu verantworten hat. Dann orientiert sich der Haftungsbetrag am Schadenswert.
3) Der Kunde haftet für alle Kosten und Schäden, die der nextbike GmbH aus einer Zuwiderhandlung gegen die in den vorher genannten Ziffern aufgeführten Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten entstehen.
4) Die nextbike GmbH haftet gegenüber dem Kunden für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die nextbike GmbH, gleich welchen Rechtsgrundes, nur für vertragstypische, d. h. vorhersehbare Schäden. Die nextbike GmbH haftet nicht für Schäden an den mit dem Mietfahrrad transportierten Gegenständen. Im Übrigen ist die Haftung der nextbike GmbH ausgeschlossen.
5) Eine Haftung der nextbike GmbH entfällt im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Benutzung des Mietfahrrades gemäß § 3.
6) Den Diebstahl eines Mietfahrrades während der Mietzeit hat der Kunde unverzüglich an die nextbike GmbH und an eine zuständige Polizeidienststelle unter Bekanntgabe des Mietfahrrad-Kennzeichens (Radnummer) zu melden. Im Anschluss an die polizeiliche Meldung ist das polizeiliche Aktenzeichen an die nextbike GmbH zu übermitteln.

§ 10 Verhalten bei Unfall

Unfälle sind unverzüglich der nextbike GmbH zu melden. Sind außer dem Nutzer auch andere Personen oder das Eigentum Dritter an dem Unfall beteiligt, ist der Kunde verpflichtet, zusätzlich die Polizei zu verständigen. Missachtet der Kunde diese Mitteilungspflicht, so haftet er für die aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schäden der nextbike GmbH.

§ 11 Nutzung der Kundenkarte, eines E-Tickets oder eines elektronischen Mitarbeiterausweises

1) Nutzt der Kunde als Zugangsmedium eine von einem nextbike-Kooperationspartner ausgegebene Kundenkarte, so erklärt er sich mit der erstmaligen Nutzung dieser Karte bereit, dass die nextbike GmbH alle für die Geschäftsprozesse erforderlichen Daten beim Kooperationspartner anfordern darf.
2) Erlischt die Gültigkeit der Kundenkarte des Kooperationspartners, so wird das Kundenkonto bei der nextbike GmbH deaktiviert, falls kein Zahlungsmittel hinterlegt ist. Nach Angabe eines gültigen Zahlungsmittels kann der Kunde den Service des Anbieters erneut nutzen.
3) Der Kunde kann beim Anbieter eine Kundenkarte gegen eine Schutzgebühr (siehe Preisliste im Internet auf www.nextbike.de) bestellen. Diese Karte dient als Zugangs-medium, z. B. am Stationsterminal sowie am Bordcomputer, und ist per se mit keinem Tarif verknüpft. Der Tarif muss extra gebucht werden.
4) Die nextbike-Kundenkarte ist nicht übertragbar.
5) Geht die Kundenkarte verloren, so muss der Kunde im eigenen Interesse die Karte über die Servicehotline sperren lassen. Die Versendung einer Ersatzkarte ist gebührenpflichtig (siehe Preisliste im Internet auf www.nextbike.de).

§ 12 Vertraulichkeit der persönlichen Nutzerdaten

1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass seine persönlichen Nutzerdaten, insbesondere sein persönliches Passwort (PIN), vor unbefugtem Zugriff durch Dritte geschützt sind.
2) Die nextbike GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Mitarbeiter der nextbike GmbH berechtigt ist, das Passwort abzufragen.
3) Der Kunde kann seine Nutzerdaten jederzeit und beliebig oft ändern.
4) Sollten dem Kunden Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass seine persönlichen Nutzerdaten missbräuchlich verwendet werden, ist er verpflichtet, die nextbike GmbH unverzüglich darüber zu informieren.
5) Der Kunde kann sein Kundenkonto im Internet auf www.nextbike.de oder durch schriftliche Mitteilung an die nextbike GmbH kündigen.

§ 13 Benutzung der Mietfahrräder mit Nutzerdaten und Sperrung

1) Die nextbike GmbH ist berechtigt, bei begründetem Anlass, insbesondere im Falle des Missbrauchs, Nutzerdaten zu sperren und so von der Berechtigung zur Mietfahrrad-Nutzung auszuschließen.
2) Die betragsmäßige Haftungsbegrenzung nach § 9 Abs. 2 gilt nicht, falls der Kunde die missbräuchliche Nutzung seiner persönlichen Nutzerdaten vorsätzlich oder grob fahrlässig zugelassen hat.

§ 14 Berechnung und Preise

1) Die Berechnung der Leistungen der nextbike GmbH erfolgt gemäß den jeweils zu Beginn der einzelnen Nutzungsvorgänge gültigen Preisen. Die Mietgebühren sind der aktuellen Preisliste (im Internet auf www.nextbike.de) zu entnehmen.
2) Sondertarife (z. B. RadCard-Tarif) oder Gutscheine gelten für jeweils ein Rad pro Ausleihvorgang und sind i. d. R. personengebunden gemäß der aktuellen Preisliste.
3) Der RadCard-Tarif ist zwölf Monate ab Bestellung gültig und verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern er nicht bis vier Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
4) Die Kündigung eines Sondertarifs bewirkt keine automatische Löschung des Kundenkontos bei der nextbike GmbH. Ist dies gewünscht, so kann der Kunde sein Kundenkonto im Internet auf www.nextbike.de oder durch schriftliche Mitteilung an die nextbike GmbH kündigen.

§ 15 Zahlung und Zahlungsverzug

1) Der Kunde ist zur Zahlung der Nutzungsentgelte per Kreditkarte oder durch Überweisung in Verbindung mit der Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren (Lastschriftverfahren) verpflichtet. Es ist dem Nutzer jederzeit möglich, das in seinem Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmittel zu wechseln.
2) Sollte eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst werden, stellt der Anbieter den hierdurch entstehenden Mehraufwand gemäß der aktuellen Preisliste (im Internet auf www.nextbike.de) in Rechnung, es sei denn, der Kunde kann einen geringeren Schaden nachweisen. Im Einzelfall und sofern der Kunde dies nicht kann, können durch die nextbike GmbH auch Forderungen bis zur Höhe des tatsächlich entstandenen Aufwandes geltend gemacht werden.
3) Befindet sich der Kunde in Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Zinsen in Höhe von 6 von 100 über dem gültigen Basiszinssatz berechnet. Ebenso werden Mahngebühren gemäß dem betriebenen bürokratischen Aufwand berechnet.
4) Ist der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist die nextbike GmbH berechtigt, alle weiteren Forderungen gegenüber dem Kunden sofort fällig zu stellen und die vertraglichen Leistungen einzustellen, bis der Kunde allen insgesamt fälligen Verpflichtungen nachgekommen ist.

§ 16 Abrechnung, Fahrtenaufstellung und Prüfung

1) Der Anbieter stellt dem Kunden Entgelte gemäß der gültigen Preisliste (im Internet auf www.nextbike.de) in Rechnung. Die beendeten Nutzungsvorgänge einschließlich Kosten- und Zeitangabe sind im Kundenkonto auf www.nextbike.de für den Kunden einsehbar. In dieser Aufführung aller getätigten Leihvorgänge sind außerordentlich berechnete Vorgänge, welche nicht auto-matisch erfasst werden können (z. B. durch nicht vertragsgerechte Nutzung anfallende Gebühren oder Servicegebühren), nicht enthalten.
2) Die Abbuchung erfolgt automatisch. Die nextbike GmbH behält sich jedoch vor, Kunden zur Begleichung von offenen Beträgen schriftlich oder telefonisch aufzufordern.
3) Einwendungen gegen Belastungen zugunsten der nextbike GmbH sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Ansprüche des Kunden nach Fristablauf, auch bei begründeten Einwendungen, bleiben unberührt. Rückzahlungsansprüche des Kunden werden seinem Kundenkonto gutgeschrieben und mit der nächstfälligen Forderung verrechnet, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.
4) Forderungen der nextbike GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 17 Kündigung und Löschung von Kundendaten

1) Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis jederzeit ordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Kunde kann sein Kundenkonto im Internet auf www.nextbike.de oder durch schriftliche Mitteilung kündigen. Die schriftliche Kündigung ist zu richten an: nextbike GmbH, Thomasiusstraße 16, 04109 Leipzig; oder per E-Mail an: [email protected]
2) Sondertarife (z. B. RadCard-Tarif) sind an bestimmte Laufzeiten gebunden. Die Kündigungsbedingungen von Sondertarifen sind in § 14 Abs. 3 spezifiziert. Bei Kündigung eines Tarifes kann die Kundenkarte an die Zentrale der nextbike GmbH (Thomasiusstraße 16, 04109 Leipzig) zurückgesandt werden.

§ 18 Datenschutz

1) Die nextbike GmbH ist berechtigt, die persönlichen Daten des Kunden zu speichern. Die nextbike GmbH verpflichtet sich dazu, diese ausschließlich im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden.
2) Die nextbike GmbH ist berechtigt, im Falle eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in erforderlichem Umfang Informationen über den Kunden, insbesondere die Anschrift, an Behörden weiterzugeben.
3) Bei der Zahlungsart Kreditkarte werden die kundenspezifischen Daten an unseren Zahlungsdienstleister World Pay (The Royal Bank of Scotland) zur Verifizierung und weiteren Abrechnung der Ausleihgebühren weitergegeben. Nach der Registrierung sind die Kreditkartendaten für Mitarbeiter der nextbike GmbH nicht mehr einsehbar.
4) Weitere Informationen zur personenbezogenen Datennutzung und -verarbeitung erhalten Sie in unseren Datenschutzbestimmungen (im Internet auf www.nextbike.de).

§ 19 Sonstiges

1) Es gilt deutsches Recht. Für alle Streitigkeiten aus der Inan-spruchnahme der Leistungen der nextbike GmbH sowie der Nutzung von www.nextbike.de oder für alle Streitigkeiten, die damit im Zusammenhang stehen, ist Gerichtsstand Leipzig, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Son-dervermögen ist.
2) Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
3) Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

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